15. Dezember 2020
Richtlinie der BÄK zur Spendererkennung
Die lang erwartete Änderung der Richtlinie zur ärztlichen Beurteilung nach §9a ist am 1.9.2020 in Kraft getreten. Sie regelt wichtige Optionen und Verpflichtungen im Rahmen der Versorgung von Patienten und potenziellen Organspendern.